Startseite /Förderungen/ Agrarförderung 2023 - 2027
- Fördergegenstand Biotopgestaltung und Artenschutz A.1
- Förderung über den Pflege von 19 Obstgehölzen auf den Flurstücken 221 und 40/3 der Gemarkung Unterlauterbach durch den FV Natur- und Umweltzentrum e.V.
- Diese Maßnahme wird im Zeitraum Februar 2024 – Dezember 2027 durch Mitarbeiter des Natur und Umweltzentrums fachgerecht umgesetzt.
- Unterstützt werden derartige Vorhaben mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage der Förderrichtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023).
- Die Förderungsperiode läuft von 2023-2027
Mit dieser Maßnahme sollen lange nicht gepflegte bzw. überalterte landschaftsprägende Obstbäume in Streu obstwiesen oder Obstbaumreihen in ihrer ökologischen Funktion und Vitalität erhalten werden, um zum Schutz im Rückgang befindlicher, seltener oder gefährdeter Vogelarten der offenen Kulturlandschaft wie z. B. Gartenrotschwanz, Wendehals, Neuntöter, Steinkauz, aber auch anderen Tierarten wie Fledermausarten, Siebenschläfer und zahlreiche Wirbellose beizutragen. Mit dem Erhalt der (mittel- und) hochstämmigen Obstbäume und somit der Streuobstwiesen insgesamt als geschützter Biotop trägt diese Maßnahme auch zur Bewahrung des Landschaftsbildes und einer in verschiedenen Regionen des Freistaat Sachsen typischen, kulturhistorisch bedeutsamen Landnutzung bei.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
- Förderprogramm Natürliches Erbe (NE/2023)
- Fördergegenstand Biotopgestaltung und Artenschutz A.1
- Diese Maßnahme wurde im Zeitraum November 2023 – Februar 2024 durch einen Baumpfleger fachgerecht umgesetzt. Das Natur- und Umweltzentrum hat nach dem Beschneiden der Kopfweiden das anfallende Gehölz entfernt.
- Unterstützt werden derartige Vorhaben mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage der Förderrichtlinie Natürliches Erbe 2023 (FRL NE/2023).
- Die Förderungsperiode läuft von 2023-2027
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
Der Schutz wandernder Amphibien (bei uns im Vogtland vor allem Erdkröte, Grasfrosch, Teich- und Bergmolch) an Straßen ist wichtig, um deren Bestände zu sichern. Das Natur- und Umweltzentrum Vogtland e.V. errichtet jährlich in Oberlauterbach, Hammerbrücke, Rotschau (Mühlwand) und Dorfstadt (Green Health Service gGmbH) Krötenzäune als mobile Schutzanlage. In regelmäßigen Abständen werden dann Fangeimer ebenerdig eingegraben. Beim Versuch, das Hindernis zu umgehen, fallen die Amphibien in die Eimer. Sie werden registriert und auf der gegenüberliegenden Straßenseite wieder ausgesetzt, dies geschieht einmal täglich. Die Aufzeichnungsergebnisse beinhalten den Aufstellungszeitraum sowie die taggenaue Erfassung der einzelnen Arten. Dies wird an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Zwickau weitergegeben bzw. in einer Artdatenbank erfasst.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
mit dem Ziel des Erhalts der biologischen Vielfalt, der Verbesserung von Ökosystemleistungen und der Erhaltung von Lebensräumen und Landschaften
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
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