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Für die Umsetzung einer naturschutzgerechten Pflege von Grünland- und Biotopflächen im Vogtland. Damit trägt das Natur- und Umweltzentrum Vogtland e.V. dazu bei, die hiesigen wertvollen Biotope und somit auch die einzigartige Artenvielfalt des Vogtlands zu erhalten.
Im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) wurde der Pflegeschnitt von neun Obstbäumen auf der Streuobstwiese des NUZ „Am Grünen Klassenzimmer“ im Zeitraum von Februar 2022 bis Februar 2024 gefördert.
Um diese Maßnahmen umzusetzen, konnten wir in den Jahren 2022/2023 über das Förderprogramm EPLR neue Mähtechnik anschaffen.
Die Förderung des Vorhabens erfolgt nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014) vom 15.12.2014).
Umsetzung einer naturschutzgerechten Pflege von Grünland- und Biotopflächen im Vogtland. Damit tragen wir dazu bei, die wertvollen Biotope und dadurch auch die vielseitige Artenvielfalt des Vogtlands zu erhalten.
Der Schutz wandernder Amphibien (bei uns im Vogtland vor allem Erdkröte, Grasfrosch, Teich- und Bergmolch) an Straßen ist wichtig, um deren Bestände zu sichern. Amphibien müssen im Frühjahr vielerorts Straßen überqueren, um zu ihren Laichgewässern zu kommen. Dabei werden oft große Entfernungen zurückgelegt. Jährlich werden Amphibienschutzzäune aufgebaut, um die Wanderung der Amphibien zum Laichgewässer zu sichern und zu dokumentieren. Trotz dieser Maßnahmen sterben jedes Jahr unzählige Amphibien auf unseren Straßen, aber viele können auch gerettet werden.
Das Natur- und Umweltzentrum Vogtland e.V. errichtet jährlich in Auerbach, Oberlauterbach, Hammerbrücke und Mühlwand Krötenzäune als mobile Schutzanlage. Nicht nur Kröten, sondern auch die anderen o.g. Arten werden dadurch auf ihrer Wanderung geschützt. Es handelt sich um ca. 50 cm hohe grüne Kunststofffolien, die parallel zur Straße aufgebaut werden. In regelmäßigen Abständen werden dann Fangeimer ebenerdig eingegraben. Beim Versuch, das Hindernis zu umgehen, fallen die Amphibien in die Eimer. Sie werden registriert und auf der gegenüberliegenden Straßenseite wieder ausgesetzt, dies geschieht einmal täglich.
Die Aufzeichnungsergebnisse beinhalten den Aufstellungszeitraum sowie die taggenaue Erfassung der einzelnen Arten. Dies wird an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Zwickau weitergegeben und ist z. B. Entscheidungsgrundlage für den Einbau ortsfester Amphibientunnel.
Link zum Förderprogramm - Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020.
Um diese Maßnahmen umzusetzen, konnten wir im Jahr 2022 über das Förderprogramm EPLR eine neue mobile Amphibienschutzanlage anschaffen.
Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.
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